Bedingungen für die Ausstellung von Prüfberichten

  • Alle Proben und Waren werden von der STC (Guangdong) Company Limited (im Folgenden „Unternehmen“) ausschließlich zu Test- und Berichtszwecken gemäß den folgenden Geschäftsbedingungen angenommen. Das Unternehmen erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage, dass diese Geschäftsbedingungen eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und jeder Person, Firma oder Gesellschaft darstellen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nimmt (im Folgenden „Kunden“).
  • Alle vom Unternehmen als Ergebnis dieser Testdienstleistungsanfrage erstellten Berichte (der „Bericht“) werden den Kunden vertraulich zur Verfügung gestellt und vom Unternehmen streng vertraulich behandelt. Ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf er weder vollständig noch teilweise vervielfältigt und nicht für Werbe- oder andere nicht autorisierte Zwecke verwendet werden. Die Kunden, denen der Bericht ausgestellt wurde, dürfen ihn oder eine vom Unternehmen erstellte beglaubigte Kopie jedoch ihren Kunden, Lieferanten oder anderen direkt betroffenen Personen zeigen oder zusenden. Vorbehaltlich Klausel 3 wird das Unternehmen ohne die Zustimmung der Kunden keine Gespräche oder Korrespondenz mit Dritten über den Inhalt des Berichts führen, es sei denn, die zuständigen Regierungsbehörden, Gesetze oder Gerichtsbeschlüsse verlangen dies.
  • Das Unternehmen ist berechtigt, die prüfungsbezogenen Dokumente und/oder Akten jederzeit an externe Akkreditierungs- und/oder Anerkennungsstellen zu Audit- oder anderen Zwecken weiterzugeben. Die Weitergabe der Informationen ist für das Unternehmen mit keinerlei Haftung verbunden.
  • Das Unternehmen darf ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung nicht vor Gericht geladen werden und ist auch nicht dazu verpflichtet, zu dem Bericht Beweise oder Zeugenaussagen vorzulegen, es sei denn, dies ist durch die zuständigen Behörden, Gesetze oder Gerichtsbeschlüsse vorgeschrieben.
  • Die Ergebnisse im Bericht beziehen sich ausschließlich auf die erhaltene Probe und nicht auf die Gesamtmenge, es sei denn, die Probenahme wurde vom Unternehmen durchgeführt und ist im Bericht entsprechend gekennzeichnet. Die Kunden stellen die relevanten Informationen zur Probe zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die Richtigkeit der Probeninformationen.
  • Wenn eine Konformitätserklärung mit einer Spezifikation oder einem Standard bereitgestellt wird, wird das ILAC-G8-Leitfadendokument (und/oder der IEC-Leitfaden 115 im elektrotechnischen Sektor) mit der Abdeckungswahrscheinlichkeit 95% als Entscheidungsregel für die Feststellung der Konformität übernommen, es sei denn, es ist in der angeforderten Spezifikation oder dem Standard enthalten oder im Bericht anderweitig angegeben.
  • Im Falle einer vom Unternehmen festgestellten unsachgemäßen Verwendung des Berichts behält sich das Unternehmen das Recht vor, diesen zurückzuziehen und alle anderen gegebenenfalls geeigneten Rechtsmittel zu ergreifen.
  • Zur Prüfung eingereichte Proben werden unter der Voraussetzung akzeptiert, dass der erstellte Bericht nicht die Grundlage oder das Instrument für rechtliche Schritte gegen das Unternehmen bilden kann.
  • Das Unternehmen haftet nicht und übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Schäden, die aus der Verwendung von Informationen entstehen, die in seinen Berichten oder in jeglicher Kommunikation über die genannten Tests oder Untersuchungen enthalten sind.
  • Kunden, die den Bericht in Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren verwenden möchten, müssen das Unternehmen hierüber informieren, bevor sie die Probe zur Prüfung einreichen.
  • Vorbehaltlich der unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen für hierin gespeicherte Testdaten und Berichte, die von einzelnen Akkreditierungsbehörden anderweitig speziell verlangt werden, bewahrt das Unternehmen die unterstützenden Testdaten und Informationen dieses Testberichts nur für einen Zeitraum von sechs Jahren auf. Die Daten und Informationen werden nach Ablauf der oben genannten Aufbewahrungsfrist vernichtet. Unter keinen Umständen geben wir Daten und Informationen weiter, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden. Unter keinen Umständen haften wir für Schäden jeglicher Art, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Schadensersatz, entgangene Gewinne, verlorene Daten oder jegliche Form von besonderen, zufälligen, indirekten, Folge- oder Strafschäden jeglicher Art, ob aufgrund von Garantieverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Produkthaftung oder anderweitig, selbst wenn wir im Voraus über die Möglichkeit derartiger Schäden informiert wurden.
  • Die Veröffentlichungsunterlagen des Berichts sind im Internet unter www.gdstc.group verfügbar. Weitere Anfragen zur Gültigkeit oder Überprüfung der Berichte richten Sie bitte an das Unternehmen.